FAQ

FAQ - Antworten auf fast alles

Allgemein

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin vereinbaren, sei es telefonisch oder persönlich, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß § 611 ff. BGB zwischen Ihnen und unserer Praxis zustande. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Leistung für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten oder Selbstzahler handelt. Für das Zustandekommen des Vertrages ist keine besondere Form erforderlich.

Behandlungsvertrag

Unsere Öffnungszeiten:

  • Neukirchen-Vluyn, Hochstr. 22:
    Mo – Fr: 08:00 – 20:00 Uhr (Rezeption bis 18.00 Uhr) Sa: 09:00 – 13:00 Uhr
  • Neukirchen-Vluyn, Ernst-Moritz-Arndtstr. 44:
    Mo – Fr: 08:00 – 20:00 Uhr (Rezeption bis 18.00 Uhr)
  • Krefeld, Virchowstr. 109: Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr (Rezeption bis 17.00 Uhr) Fr: 08.00 – 15.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Termin ist erst dann gültig, wenn er telefonisch bestätigt wird. Kontakt und Termin

Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, damit Sie Zeit haben, Termine zu machen, ändern oder Fragen zu stellen. 10 Minuten vor Behandlungsbeginn sind sinnvoll. Wenn Sie zum ersten Termin kommen, müssen Sie einige Dinge mitbringen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

  • Die Verordnung:Diese darf nicht älter als 28 Tage sein, sonst ist sie ungültig.
    Bitte denken Sie bei Ihrem ersten Termin neben der Verordnung Ihres Arztes an eventuell vorhandene Behandlungsunterlagen, wie SPZ-Berichte oder Reha-Berichte.
  • Ihre Gesundheitskarte: Diese benötigen wir, um Ihre Daten zu erfassen und Ihre Behandlung abzurechnen.
  • Ihre EC-Karte: Für jede Verordnung müssen Sie eine Zuzahlung leisten, ähnlich wie bei Medikamenten. Wir ziehen das Geld im Namen Ihrer Krankenkasse ein. Die Zahlung ist zu Beginn der Therapie fällig. Ihre Quittung erhalten Sie direkt nach der Zahlung.
  • Bequeme Kleidung: Damit können Sie sich frei bewegen.
  • Ein Handtuch

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nach dem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke wir Ihre Daten in unserer Praxis verwenden.

Verantwortliche Stelle (Praxisinhaber)

  • Therapiezentrum van Asperen, Hochstraße 22, 47506 Neukirchen-Vluyn
  • Therapiezentrum van Asperen, Ernst-Moritz-Arndtstraße 44, 47506 Neukirchen-Vluyn
  • Therapiezentrum van Asperen, Virchowstraße 109, 47805 Krefeld

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da unsere Praxis weniger als zehn Mitarbeiter mit Zugriff auf wenig umfangreiche personenbezogene Daten beschäftigt, die keine Datenschutzfolgenabschätzung erfordern (Beschluss der DSK vom 26.04.2018).

Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten, um Heilbehandlungen durchzuführen. Rechtliche Vorgaben verpflichten uns dazu, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Empfänger Ihrer Daten
Wir sind ein von den gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassener Leistungserbringer und auf diese Weise in die vertragsärztliche Versorgung eingebunden. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet uns, Informationen über Ihre Behandlung und den Behandlungserfolg und weiterführenden Empfehlungen an den Ihren Arzt weiterzugeben.
Folgende Informationen zur Abrechnung unserer Leistungen müssen wir entsprechend gesetzlichen Regelungen an Ihre Krankenkasse übermitteln: Abrechnungsdaten, Verordnungsblätter, Behandlungsbestätigungen, ggf. Genehmigungen der Krankenkassen.

  • Das Sozialgesetzbuch gestattet uns, eine Abrechnungsstelle mit der Durchführung der Kassenabrechnung zu beauftragen.
    Unsere Abrechnungsstelle für die Praxen in Neukirchen-Vluyn ist die
    THEORG SOVDWAER GmbH, Frankstrasse 5, 71608 Ludwigsburg (www.sovdwaer.de)
  • Das Sozialgesetzbuch gestattet uns, eine Abrechnungsstelle mit der Durchführung der Kassenabrechnung zu beauftragen.
    Unsere Abrechnungsstelle für die Praxis in Krefeld ist die
    S+T Software Technic GmbH, Nordstrasse 21, 22102 Paderborn

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Rahmenverträgen der zwischen Ihnen und uns bestehende Behandlungsvertrag und die damit verbundene Erfüllung eigener Interessen.

Aufsichtsbehörde
Bei Verletzung Ihrer Rechte steht Ihnen die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde offen:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Therapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht in jedem Fall die Gesamtkosten. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen, die sich wie folgt zusammensetzt: 10,00€ Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes. Sie zahlen die Zuzahlung vor Anfang der Behandlung. Unsere Rezeption, wird Ihnen den genauen Betrag mitteilen. sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

Ein verabredeter Therapietermin ist verbindlich! Termine können nur in dringenden Fällen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen eine Ausfallrechnung in Rechnung stellen, sollten wir Ihren Termin nicht mehr kurzfristig vergeben können. Für jeden verpassten und nicht 24 Stunden vorher abgesagten Termin müssen wir eine private Ausfallpauschale berechnen. Diese richtet sich in der Höhe nach der Dauer des verpassten Termins. Leider können wir keine Ausnahme von dieser Regelung machen. Am Wochenende haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen auf unserem Anrufbeantworter.

Bitte beachten Sie, dass FANGO-Behandlungen gegebenenfalls Rückstände auf Ihrer Kleidung hinterlassen können. Wir raten deshalb, bei einer FANGO-Behandlung ältere Wäsche anzuziehen. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle einer Verschmutzung Ihrer Kleidung keine Kosten übernehmen bzw. nicht für den Schaden haften.

Logopädie

Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm-Sprach-Sprech-Schluck- und Hörstörungen bei Patienten jeden Alters.
Das Ziel ist die Wiederherstellung, die Optimierung oder die Erhaltung der kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.

Eine Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Sie erhalten diese Verordnung vom Kinderarzt,
Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden.

Sie können sich/Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail für eine logopädische Therapie anmelden. Sie haben auch die Möglichkeit uns direkt im Therapiezentrum zu besuchen. Wir bieten Ihnen dann schnellstmöglich einen Termin an.

Voraussetzung für die Logopädie ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Die Therapie soll spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum angefangen werden. Im Erstkontakt findet zunächst ein Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik. Bei Behandlungsbedarf wird ein Therapieplan mit Therapiezielen, wobei die vorliegenden Schwierigkeiten, die Interessen und die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden, erstellt. Danach beginnt die eigentliche Therapie. Neben spezifischen logopädischen Übungen sind auch Gespräche über den Therapieverlauf mit dem Patienten und/oder Angehörigen Bestandteil der Behandlung.

Die Therapiefrequenz, die Dauer einer Therapieeinheit und die Anzahl der Behandlungen werden vom Arzt auf der Verordnung vermerkt. Im Regelfall findet die Behandlung ein- bis zwei Mal wöchentlich statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall, kann die Therapie jedoch mehrmals in der Woche stattfinden. Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel beträgt die Behandlungszeit 45 Minuten. Meist verordnet der Arzt zehn Therapieeinheiten pro Verordnung. Nach jeder Verordnung erhält der Arzt vom Logopäden einen Bericht, in dem der Therapieverlauf beschrieben wird und eine Empfehlung zur Fortsetzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Der Arzt entscheidet über die Weiterverordnung der Therapie. Die Gesamtzahl der Behandlungen wird nach den Heilmittelrichtlinien festgestellt.

Bei medizinischer Indikation und auf ärztlicher Verordnung werden Hausbesuche bei Ihnen im Haus, im Senioren-, Kinder- oder Pflegeheim durchgeführt. Zudem können Kinder mit Behinderung und einem Integrationsstatus auch in integrativen Einrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen, betreut werden.

Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung muss ärztlich verordnet werden! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit Beginn des 18. Lebensjahres sind Sie verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu leisten. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. chronisch Kranke). Sie erhalten in dem Fall einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei Behandlungsbeginn vorlegen müssen.
Sind Sie privat versichert, dann wird Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme. Die Kostenübernahme ist u.a. abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, mit der Versicherungsgesellschaft.

Da die Therapie in der Regel ein- bis zwei Mal die Woche im Therapiezentrum stattfindet, ist Ihre Kooperation von großer Bedeutung für den Therapieerfolg. Die von uns mitgegebenen logopädischen Übungen sollten ein Teil vom Alltag sein.

Wir arbeiten intensiv mit Ärzten, Neurologen, Ergotherapeuten, anderen Therapeuten, Lehrkräften und Pflegepersonalzusammen.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine optimale Betreuung des Patienten.

Massage

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Physiotherapie bieten wir derzeit keine Wellnessmassage an.

Pro 40 Minuten zahlen Sie 50,00 Euro. Sie kaufen diese einfach bei uns in der Praxis und bezahlen bar oder mit EC-Karte.

Während Ihrer Massage benützen wir spezielles Massageöl, z.B. Lavendel Rosalina, Zitrone, Minze und Johanniskraut. Die Öle verbessern das Hautbild. Die Haut sieht strahlend, jung und frisch aus und fühlt sich angenehm an.

Klassische Massage Ganzkörper: 40/80min
Teilmassage (klassische Massage): 20/40min

  • Rücken+Nacken
  • Hand(-Arm)
  • Fuß(-Bein)
  • Gesicht

zusätzlich zu buchen zur klassischen Massage: 20min

  • Behandlung mit Schröpfgläsern
  • Fango

Fußreflexzonenmassage: 20min